Ein(e) Facharzt/Fachärztin für Anästhesiologie, Anästhesist(in) oder Anästhesiologe muß eine 60monatige Weiterbildung in Anästhesiologie durchlaufen haben.
Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Inhalten der Anästhesiologie:
48 Monate davon in der Anästhesiologie, wovon bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden und 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden.
12 Monate in der Intensivmedizin, wovon bis zu 6 Monate Intensivmedizin in einem anderen Gebiet angerechnet werden.
Die Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Anästhesiologie dient zum Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Maßnahmen zur Behandlung akut gestörter Vitalfunktionen
- Beatmungstechniken einschließlich der Beatmungsentwöhnung
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich Legen von Drainagen und zentralvenösen Zugängen sowie der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung
- Elektrokardiogramme
- selbstständig durchgeführte Anästhesieverfahren, davon
- im Gebiet Chirurgie
- im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
- in wenigstens zwei weiteren operativen Gebieten
- bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich
- rückenmarksnahe Regionalanästhesien
- periphere Regionalanästhesien und Nervenblockaden
- Mitwirkung bei Anästhesien höherer Schwierigkeitsgrade, davon
- bei intrathorakalen Eingriffen
- bei intrakraniellen Eingriffen
siehe auch Ärzte für Anästhesiologie
vh/25.08.2016
Das Glossar wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.
Die hier aufgeführten Informationen können einen ärztlichen Rat nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.
Die Einträge stammen nicht von medizinischem Fachpersonal, sondern von unserem Mitarbeiterteam.