Facharzt/Fachärztin

Facharzt/Fachärztin darf sich in Deutschland nur ein(e) Arzt/Ärztin nennen, der oder die nach der Approbation, also der Genehmigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes, eine mehrjährige Weiterbildung mit erfolgreich bestandener Facharztprüfung absolviert hat. Die Facharztschaft ist Bedingung für die Niederlassung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Weiterbildung zum Facharzt dauert je nach Fachgebiet 5-6 Jahre. Diese sogenannte Weiterbildungszeit und die Weiterbildungsinhalte sind in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern geregelt. Die Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin findet hauptsächlich im Krankenhaus statt. Dieses muß über eine Weiterbildungsberechtigung verfügen.
Die Weiterbildung kann dabei in verschiedensten Fachgebieten erfolgen, wie

 

vh 01.07.2016


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