Die Apotheke ist der Ort, an dem Arzneimittel und Medizinprodukte abgegeben und auch geprüft werden. In Klöstern wurde früher der Aufbewahrungsort für Heilkräuter als "apotheca" bezeichnet. Der gesetzliche Auftrag der Apotheken ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Diese sind apothekenpflichtig und dürfen nur in der Apotheke verkauft werden.
Der Tätigkeitsbereich der Apotheke hat sich im Lauf der Zeit sehr gewandelt. Der früher einzige Aufgabenbereich der Herstellung von Arzneimitteln wurde durch moderne Chemie um pharmazeutisch-chemische Forschung und Lehre erweitert. Mit Einzug der Industrialisierung verlagerte sich dies immer mehr auf Prüfung von Qualität und Identität von Arzneimitteln und um die Beratung bis zum Verkauf.
In den letzten 3 Jahrzehnten erfolgten die größten Umwälzungen in der deutschen Apothekenlandschaft. Auslöser waren die Einführung des Internets und die verbundene Gründung von Versandapotheken, sowie die europarechtliche Harmonisierung durch die EU. Dadurch waren die gesetzlichen Rahmenbedingungen und standesrechtlichen Regeln für Apotheken mehrfachen Änderungen unterworfen.
Die Lockerung der gesetzlichen Preisbindung für Arzneimittel, die Ausweitung der Sortimente auf Artikel, die weder rezept- noch apothekenpflichtig sind, setzen neue Schwerpunkte im Wettbewerb.
Kompetente fachliche Beratung, Lieferfähigkeit und freundlicher Service sind Grundlagen des Wettbewerbs. Viele Apotheken versuchen, sich über Zusatzleistungen wie den Haus-Lieferservice, Abholautomaten oder Kundenkarten für Sonderaktionen oder Rabatte abzuheben. Spezielle Sortimentsbereiche von "apothekenüblichen Artikeln", wie Nahrungsergänzungsmittel, kosmetische oder hygienische Erzeugnisse oder Waren mit gesundheitsförderndem Bezug dienen ebenso zur Kundengewinnung und -bindung. Zudem werden vielfach Diagnoseleistungen wie Messungen des Blutdrucks, Diabetes-Tests usw. angeboten.