Die Allgemeinmedizin umfasst die lebensbegleitende hausärztliche Betreuung von Menschen jeden Alters bei jeder Art der Gesundheitsstörung, unter Berücksichtigung der biologischen, psychischen und sozialen Dimensionen ihrer gesundheitlichen Leiden, Problem oder Gefährdungen und die medizinische Kompetenz zur Entscheidung über das Hinzuziehen anderer Ärzte und Angehöriger von Fachberufen im Gesundheitswesen. Sie umfasst die patientenzentrierte Integration der medizinischen, psychischen und sozialen Hilfen im Krankheitsfall.
Dazu gehören auch die Betreuung von akut oder chronisch Erkrankten, die Vorsorge und Gesundheitsberatung, die Früherkennung von Krankheiten, die Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen, die Zusammenarbeit mit allen Personen und Institutionen, die für die gesundheitliche Betreuung der Patienten Bedeutung haben, die Unterstützung gemeindenaher gesundheitsfördernder Aktivitäten, die Zusammenführung aller medizinisch wichtigen Daten des Patienten.
(Quelle: Bundesärztekammer, (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003)
Ein(e) Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin muß eine 60monatige Weiterbildung in Allgemeinmedizin durchlaufen haben. Allgemeinarztpraxen dienen der hausärztlichen Versorgung. In der überwiegenden Mehrzahl der Praxen arbeiten Vertragsärzte, die dem System der gesetzlichen Krankenversicherung angegliedert sind. Eine Minderheit der Praxen wird als allgemeinmedizinische Privatpraxis geführt.