Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde

Die Augenheilkunde als Fachgebiet umfasst die Vorbeugung, Erkennung,  Behandlung, Nachsorge und  Rehabilitation der anatomischen und funktionellen Veränderungen des Sehorgans und seiner Adnexe einschließlich  der  Optometrie und  der  plastisch-rekonstruktiven  Operationen in der Periorbitalregion.

Ein(e) Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin muß eine 60monatige Weiterbildung in Augenheilkunde erfolgreich durchlaufen haben.
Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

sonographische Untersuchungstechniken bei ophthalmologischen Erkrankungen und Verletzungen
Messung von Refraktionsfehlern
ophthalmologische Untersuchungstechniken, z.B. Spaltlampen-untersuchung, Gonioskopie und Ophthalmoskopie, Perimetrie, Bestimmung des Farb- und Lichtsinns, Augeninnendruckmessung, elektrophysiologische Methoden, Fluoreszenzangiographie sowie  weitere bildgebende Verfahren am vorderen und hinteren Augenabschnitt
Lokal- und Regionalanästhesien    
ophthalmologische Eingriffe an

laserchirurgische Eingriffe
- am Vorderabschnitt des Auges
- an der Retina
Mitwirkung   bei   intraokularen   Eingriffen,   einschließlich   Netzhaut-   und   Glaskörperoperationen, Augenmuskeloperationen höheren Schwierigkeitsgrades, z. B.  Katarakt-, Glaukom-, Amotiooperationen, Vitrektomien, Enukleationen, Keratoplastik, plastisch-rekonstruktive Eingriffe

siehe "Ärzte Humanmedizin/Augenheilkunde"

vh/29.08.2016

 


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Das Glossar wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Die hier aufgeführten Informationen können einen ärztlichen Rat nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

Die Einträge stammen nicht von medizinischem Fachpersonal, sondern von unserem Mitarbeiterteam.