Die Augenheilkunde als Fachgebiet umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation der anatomischen und funktionellen Veränderungen des Sehorgans und seiner Adnexe einschließlich der Optometrie und der plastisch-rekonstruktiven Operationen in der Periorbitalregion.
Ein(e) Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin muß eine 60monatige Weiterbildung in Augenheilkunde erfolgreich durchlaufen haben.
Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
sonographische Untersuchungstechniken bei ophthalmologischen Erkrankungen und Verletzungen
Messung von Refraktionsfehlern
ophthalmologische Untersuchungstechniken, z.B. Spaltlampen-untersuchung, Gonioskopie und Ophthalmoskopie, Perimetrie, Bestimmung des Farb- und Lichtsinns, Augeninnendruckmessung, elektrophysiologische Methoden, Fluoreszenzangiographie sowie weitere bildgebende Verfahren am vorderen und hinteren Augenabschnitt
Lokal- und Regionalanästhesien
ophthalmologische Eingriffe an
laserchirurgische Eingriffe
- am Vorderabschnitt des Auges
- an der Retina
Mitwirkung bei intraokularen Eingriffen, einschließlich Netzhaut- und Glaskörperoperationen, Augenmuskeloperationen höheren Schwierigkeitsgrades, z. B. Katarakt-, Glaukom-, Amotiooperationen, Vitrektomien, Enukleationen, Keratoplastik, plastisch-rekonstruktive Eingriffe
siehe "Ärzte Humanmedizin/Augenheilkunde"
vh/29.08.2016
Das Glossar wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.
Die hier aufgeführten Informationen können einen ärztlichen Rat nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.
Die Einträge stammen nicht von medizinischem Fachpersonal, sondern von unserem Mitarbeiterteam.