Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin

Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und  umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und die berufsfördernde Rehabilitation.

Ein(e) Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin muß eine 60monatige Weiterbildung in Arbeitsmedizin erfolgreich durchlaufen haben. Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Inhalten der Arbeitsmedizin.
24 Monate davon im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin.
36 Monate in der Arbeitsmedizin, wovon bis zu 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden können.
Zusätzlich müssen 360 Stunden Kurs-Weiterbildung in Arbeitsmedizin absolviert werden.

Die Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin dient zum Erwerb von  Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften
Arbeitsplatzbeurteilungen und Gefährdungsanalysen
Beratungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung
Ergometrie   
Lungenfunktionsprüfungen
Beurteilung des Hör- und Sehvermögens mittels einfacher apparativer Techniken
arbeitsmedizinische Bewertung von Messergebnissen verschiedener Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung,  Gefahrstoffe
Biomonitoring am Arbeitsplatz

siehe "Ärzte Humanmedizin/Arbeitsmedizin"

vh/29.08.2016

 


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Das Glossar wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Die hier aufgeführten Informationen können einen ärztlichen Rat nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

Die Einträge stammen nicht von medizinischem Fachpersonal, sondern von unserem Mitarbeiterteam.