Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin
Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und die berufsfördernde Rehabilitation.
Ein(e) Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin muß eine 60monatige Weiterbildung in Arbeitsmedizin erfolgreich durchlaufen haben. Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Inhalten der Arbeitsmedizin.
24 Monate davon im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin.
36 Monate in der Arbeitsmedizin, wovon bis zu 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden können.
Zusätzlich müssen 360 Stunden Kurs-Weiterbildung in Arbeitsmedizin absolviert werden.
Die Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin dient zum Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:
- der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten sowie der auslösenden Noxen
- Arbeitsplatzbeurteilung/Gefährdungsbeurteilung
- Epidemiologie, Statistik und Dokumentation
- der Gesundheitsberatung einschließlich Impfungen
- der betrieblichen Gesundheitsförderung einschließlich der individuellen und gruppenbezogenen Schulung
- der Beratung und Planung in Fragen des technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
- der Organisation und Sicherstellung der Ersten Hilfe und notfallmedizinischen Versorgung am Arbeitsplatz
- der Mitwirkung bei medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation
- der betrieblichen Wiedereingliederung und dem Einsatz chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Arbeitsplatz
- der Bewertung von Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit einschließlich der Arbeitsphysiologie und Ergonomie
- der Arbeits- und Umwelthygiene einschließlich der arbeitsmedizinischen und umweltmedizinischen Toxikologie
- der Arbeits- und Organisationspsychologie einschließlich psychosozialer Aspekte
- der arbeitsmedizinischen Bewertung psychischer Belastung und Beanspruchung
- arbeitsmedizinischen Vorsorge-, Tauglichkeits- und Eignungs-untersuchungen einschließlich verkehrsmedizinischen Fragestellungen
- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen einschließlich des Biomonitorings und der arbeitsmedizinischen Bewertung der Ergebnisse
- der ärztlichen Begutachtung bei arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten, der Beurteilung von Arbeits-, Berufs- und Erwerbsfähigkeit einschließlich Fragen eines Arbeitsplatzwechsels
- der arbeitsmedizinischen Erfassung von Umweltfaktoren sowie deren Bewertung hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Relevanz
- der Entwicklung betrieblicher Präventionskonzepte
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften
Arbeitsplatzbeurteilungen und Gefährdungsanalysen
Beratungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung
Ergometrie
Lungenfunktionsprüfungen
Beurteilung des Hör- und Sehvermögens mittels einfacher apparativer Techniken
arbeitsmedizinische Bewertung von Messergebnissen verschiedener Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung, Gefahrstoffe
Biomonitoring am Arbeitsplatz
siehe "Ärzte Humanmedizin/Arbeitsmedizin"
vh/29.08.2016
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Das Glossar wird regelmäßig aktualisiert und
erweitert.
Die hier aufgeführten Informationen können einen ärztlichen Rat nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.
Die Einträge stammen nicht von medizinischem Fachpersonal, sondern von unserem Mitarbeiterteam.