Sanitätshaus

Sanitätshäuser, auch Rehacenter, Orthopädie- oder Gesundheitshäuser, dienen der Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen mit orthopädischen Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und Rehabilitationstechnik wie

- Bandagen
- Prothesen
- Rollstühle
- Messgeräte
- Krankenpflegebetten
- Kompressionsstrümpfe
- Toilettenstühle
- Inkontinenzartikel
- Duschhocker,

die von einem Arzt oder einer diagnostischen Institution mit Angabe der Diagnose verordnet worden sind.

Auch Fitness- und Wellnessartikel wie

- Gymnastikbälle und -matten
- Pulsmessuhren
- Bettwäsche für Allergiker
- Pflegelotionen und Cremes uvm.

finden sich mittlerweile im Produktangebot.


Sanitätshäuser können eigenständige Privatunternehmen oder Teil einer Apotheke sein. Sie werden in drei Klassen gegliedert:

• Klasse 1:
Sanitätshäuser der Klasse 1 müssen von einem Meister geführt werden und vertreiben industriell oder handwerklich individuell hergestellte Hilfsmittel.

• Klasse 2:
Sanitätshäuser der Klasse 2 müssen von einer Person geführt werden, die mind. fünf Jahre in der Gesundheitsbranche tätig war und über entsprechende Qualifizierung verfügt. Sie vertreiben sonstige Hilfsmittel, die nicht handwerklich zu bearbeiten sind.

• Klasse 3:
Sanitätshäuser der Klasse 3 dürfen Geräte zur Eigenbehandlung von Patienten vertreiben.

Mit Kassenzulassung und Institutionskennzeichen können Sanitätshäuser Rezepte mit den jeweiligen Kostenträgern abrechnen. Versicherten ist zu raten, sich vorab bei ihrer Krankenkasse zu informieren, mit welchem Sanitätshaus die Kasse einen Vertrag geschlossen hat, um etwaig anfallende Mehrkosten für den Versicherten zu vermeiden.



ks 15.08.2016


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Das Glossar wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Die hier aufgeführten Informationen können einen ärztlichen Rat nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

Die Einträge stammen nicht von medizinischem Fachpersonal, sondern von unserem Mitarbeiterteam.