Sozialpsychiatrischer Dienst

Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchtkranken und alten Menschen mit seelischen Problemen Beratung und Unterstützung in persönlichen Krisensituationen (Alkoholsucht, Depression, Psychose, Angststörung, Demenz...). Je nach Bundesland unterscheiden sich die Angebote der Sozialpsychiatrischen Dienste im Detail.

Der Betroffene erhält  
- Informationen zu Behandlungsmöglichkeiten und Anlaufstellen (Behörden, Ärzte, Selbsthilfegruppen)
- Betreuung nach einem Klinikaufenthalt
- Unterstützung bei der Wohnungssuche oder beruflichen Rehabilitation
- Hilfestellung bei sozialrechtlichen Fragen

Der Sozialpsychiatrische Dienst berät neben dem Betroffenen auch dessen Familie und soziales Umfeld im Umgang mit der Erkrankung. Anliegen des Dienstes ist es dabei, Bewußtsein und Verständnis für Betroffene in der Öffentlichkeit zu schaffen.

Im Rahmen einer möglichen Zwangseinweisung wird in der Regel erst der Sozialpsychiatrische Dienst hinzugezogen, der dann gemeinsam mit dem Gesundheitsamt eine entsprechende Begutachtung vornimmt, welche für das förmliche Unterbringungsverfahren erforderlich ist.

Sozialpsychiatrische Dienste können Bestandteil des öffentlichen Gesundheitswesens oder in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege sein. Die Leistungen werden aus Steuermitteln finanziert und stehen kostenlos zur Verfügung. Die Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.


ks 09.08.2016


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Die hier aufgeführten Informationen können einen ärztlichen Rat nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

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