Podologe/Podologin

Tätigkeitsfeld des Podologen/der Podologin ist die Medizinische Fußpflege.  Podologen sind als medizinischer Fachberuf und nicht-ärztlicher Heilberuf definiert. Im Gegensatz zum Fußpfleger, der hauptsächlich für Fußästhetik und -hygiene zuständig ist, verfügt der Podologe zusätzlich über ein fundiertes medizinisches Fachwissen und arbeitet meist eng mit dem behandelnden Arzt oder einer Fußambulanz zusammen. Mit dem Podologen können jedoch auch vorbeugende Maßnahmen besprochen und durchgeführt werden, um die Notwendigkeit einer medizinischen Fußpflege bestmöglich zu vermeiden.

Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten können.

siehe auch Podologie

vh/08.08.2016


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