Krankenhäuser und Kliniken

Ein Krankenhaus ist nach § 2 Nr. 1 KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz) eine medizinische Einrichtung zur

- Notfallversorgung
- Erkennung, Behandlung und Heilung von Krankheitsbildern
- Linderung von Leiden
- Pflege insbesondere von Kranken, Behinderten und Sterbenden
- Geburtshilfe
- Rehabilitation
- Vorsorge und Nachsorge,

wobei die Leistungen ambulant, teil- oder vollstationär, vor- und nachstationär erbracht werden. Als Universitätsklinikum dienen Krankenhäuser auch der Lehre und Forschung.

Je nach Träger wird unterschieden zwischen staatlichen, städtischen und Gemeinde- Krankenhäusern (öffentlich, gemeinnützig), privaten, karitativen oder konfessionellen Krankenhäusern.

Sie werden nach Fachrichtungen, auch Kliniken (Teilbereich eines Krankenhauses), gegliedert:

Allgemein- und Viszeralchirurgie
Anästhesie
Augenheilkunde
Diabetologie und Endokrinologie
Frauenheilkunde (Gynäkologie) und Geburtshilfe
Gastroenterologie
Gefäß- und Thoraxchirurgie
Geriatrie
Hals-Nasen-Ohren Heilkunde
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Herzchirurgie
Innere Medizin
Kardiologie
Kinder- und Jugendchirurgie
Kinder- und Jugendheilkunde
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Neurochirurgie
Neurologie (m. Stroke Unit)
Nuklearmedizin
Onkologie
Orthopädie
Pathologie
Plastische Chirurgie
Pneumologie
Psychiatrie und Psychotherapie
Psychosomatik
Radiologie
Schmerztherapie
Somnologie
Strahlentherapie
Unfall- und Wiederherstellungschirurgie
Urologie
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Sonstige Fachabteilungen

In Deutschland gibt es rund 2.000 Krankenhäuser mit etwa 500.000 Betten.

ks 05.08.2016


Zurück


Das Glossar wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Die hier aufgeführten Informationen können einen ärztlichen Rat nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

Die Einträge stammen nicht von medizinischem Fachpersonal, sondern von unserem Mitarbeiterteam.