Privatkliniken

Eine Privatklinik ist eine Einrichtung zur medizinischen Versorgung vorrangig von Privatversicherten, Selbstzahlern, Beihilfeberechtigten oder Zusatzversicherten, wobei gesetzlich Versicherte in Einzelfällen nach vorheriger Genehmigung ihrer Krankenkasse ebenso behandelt werden.

Privatkliniken haben weder einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen noch verfügen sie über eine Kassenzulassung nach § 108 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Die Trägerschaft ist privat und nicht-öffentlich.

Die medizinischen Angebote privater Kliniken ergänzen die Leistungen der öffentlich-rechtlichen und gemeinnützigen Träger. Sie sind seit Jahren etablierter Bestandteil in der deutschen Kliniklandschaft mit zunehmender Tendenz in vielen Bereichen wie Psychotherapie und Schönheitschirurgie.

Serviceleistungen wie Betreuung, Zimmerkomfort oder Verpflegung sind aufgrund der höheren Kosten meist gehobener.

ks 05.08.2016


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