Krankentransport

Der Krankentransport, auch Krankenfahrdienst oder Krankenbeförderung, ist eine Leistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Krankentransport dient der medizinisch indizierten Beförderung eines nicht akut verletzten oder erkrankten Patienten in einem Fahrzeug, wenn während des Transportes die spezielle Ausstattung des Fahrzeugs oder die Betreuung durch Fachpersonal unabdingbar ist.
Vom Krankentransport zu unterscheiden ist der Patientenfahrdienst, bei dem geringere Anforderungen an Personal und Ausrüstung gestellt sind.

Medizinisch notwendige Voraussetzungen für einen Krankentransport können sein:

Herabgesetzter Allgemeinzustand
Instabile Vitalfunktionen
Eingeschränkte Mobilität
Desorientierung, Verwirrung
Bevorstehende Geburt
Meldepflichtige Infektionskrankheit


Krankentransport-Richtlinie

Die Krankentransport-Richtlinie regelt die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten vor dem Hintergrund der vertragsärztlichen Versorgung. Die Leistungen bedürfen der vertragsärztlichen Verordnung.

Zuzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen vom Versicherten geleistet werden.

ks 05.08.2016


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Das Glossar wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Die hier aufgeführten Informationen können einen ärztlichen Rat nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

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