Krankenkassen

Krankenkassen sind als Teil des Gesundheitssystems Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Sie übernehmen ganz oder teilweise die Kosten von

- Arzt- und Zahnarztbehandlungen
- Arzneimitteln
- Heilmitteln wie Massagen und Krankengymnastik
- Hilfsmitteln wie Gehhilfen oder Rollstühle
- Krankenhausbehandlungen
- Krankengeld
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Gesundheitsvorsorge

Die meisten Leistungen sind gesetzlich festgelegt, können jedoch zuzahlungspflichtig sein. Zu 95% sind sämtliche Leistungen bei den jeweiligen Anbietern gleich und umfassen alle lebenswichtigen medizinischen Bereiche.

Man unterscheidet in der Krankenversicherung zwischen

- Regelleistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vom Staat festgelegt sind
- Zusatzleistungen wie Akupunktur oder professionelle Zahnreinigung
- Privatärztlichen Leistungen, die über private Krankenkassen abgedeckt werden können oder privat bezahlt werden.


Siehe auch gesetzliche Krankenkassen und private Krankenkassen.


ks 28.07.16


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Das Glossar wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Die hier aufgeführten Informationen können einen ärztlichen Rat nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

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