Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) ist neben den gesetzlichen Krankenkassen Teil des deutschen Gesundheitssysstems.
Knapp 9 Millionen der deutschen Bevölkerung sind komplett privat krankenversichert.

Mitglied kann jeder werden, der nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern versicherungsfrei ist.

Versicherungsfrei sind
- Selbständige und Freiberufler
- Beamte und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
- Personen ohne Einkommen bzw. mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze
- Studenten

Wo bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Höhe des Einkommens zur Bemessung des Versicherungsbeitrages gilt, wird bei der privaten Krankenversicherung der Beitrag individuell ermittelt. Die Höhe richtet sich nach gewähltem Leistungsumfang, Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn und gegebenenfalls Geschlecht. In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung.

Je nach Wahl des Tarifs kann die Selbstbeteiligung an den Behandlungskosten höher oder niedriger sein oder ganz entfallen. Je höher der Selbstbehalt, desto geringer ist der Versicherungsbeitrag.

Die PKV bietet auch gesetzlich Versicherten Zusatzversicherungen an.

Ambulante Zusatzversicherungen (Ergänzungs- bzw. Kostenerstattungstarife) umfassen Sehhilfen, Hörgeräte, die gesetzlich geregelten Zuzahlungen zu ärztlich verordneten Medikamenten, Hilfsmittel wie orthopädische Einlagen und Schuhe, Prothesen und  Krankenfahrstühle, soweit diese von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur anteilig bezahlt werden. Im Rahmen der stationären Zusatzversicherung sind die freie Krankenhauswahl, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt beinhaltet.


Bespiele für weitere Zusatzversicherungen:
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Zahnzusatzversicherungen
- Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlung
- Zusatzversicherung für Kuraufenthalte
- Auslands-Krankenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Pflegeversicherung
- Dread-Disease-Versicherung zahlt bei schwerer Erkrankung
- Sterbegeldversicherung


ks 27.07.2016


Zurück


Das Glossar wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Die hier aufgeführten Informationen können einen ärztlichen Rat nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

Die Einträge stammen nicht von medizinischem Fachpersonal, sondern von unserem Mitarbeiterteam.