Berufliche Rehabilitation

Die berufliche Rehabilitation umfasst alle erforderlichen Leistungen und Maßnahmen, um die Erwerbsfähigkeit eines Menschen zu verbessern oder wiederherzustellen. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die nach einem Unfall, Krankheit oder mit einer Behinderung wieder ins Berufsleben zurückkehren oder teilnehmen möchten.

Die berufliche Rehabilitation wird von den zuständigen Reha-Trägern finanziert, dazu gehören die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

Um an einer Rehabilitation teilnehmen zu können, muss vorher ein Antrag gestellt werden, der sogenannte „Antrag auf Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben“. Dieser muss ausgefüllt an den entsprechenden Reha-Träger geschickt werden, der anschließend entscheidet, ob er bewilligt wird oder nicht.

Kommt eine berufliche Rehabilitation zustande, erhalten die Rehabilitanden ein sogenanntes Übergangsgeld. Bei dieser Entgeltersatzleistung handelt es sich um eine wirtschaftliche Hilfe, die der sozialen Sicherheit dient. Sie errechnet sich aus dem letzen Nettoarbeitsentgelt.  

Die Leistungen einer Rehabilitation umfassen

- eine Berufsausbildung
- eine Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung
- Unterstützung zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Beratung, Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen
- Berufliche Anpassung und Weiterbildung einschließlich eines erforderlichen schulischen Abschlusses

18.07.2016 nl


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Das Glossar wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Die hier aufgeführten Informationen können einen ärztlichen Rat nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

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