Behindertenheime

Ein Behindertenheim ist eine Einrichtung, in der Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen leben und wohnen. Die Menschen sind durch ihre Behinderung im Alltag so stark eingeschränkt, dass ein selbständiges Leben nicht oder nur schwer möglich ist, da sie auf ständige oder permanente Hilfe angewiesen sind. Die Behindertenheime bieten entweder die Kurzzeitpflege oder eine vollstationäre  Langzeitpflege.

In Behindertenheimen arbeiten Sozialarbeiter, Pfleger und Ärzte, die eine ideale Versorgung und Unterstützung der Menschen gewährleisten.

Je nach Einrichtung verfügen diese über Einzel- oder Doppelzimmer, die mit persönlichen Gegenständen eingerichtet werden. Teilweise ist es sogar gestattet, dass eigene Möbelstücke mitgebracht werden. Da es für die Bewohner das neue zu Hause ist, meist sogar bis ans Lebensende, ist es besonders wichtig, dass sie sich heimisch und wohl fühlen.

In den Einrichtungen für körperlich oder geistig beeinträchtigte Menschen kümmert sich das Pflegepersonal je nach Erfordernis um die Körperhygiene, Hilfe bei der Ernährung und bei der Mobilität. Ziel ist es, dem Bewohner eine möglichst selbständige Lebensweise zu ermöglichen.

Ferner wird für ein abwechslungsreiches Freizeitangebot gesorgt, damit bei den Bewohnern keine Langeweile aufkommt und diese auch individuell gefördert werden. Wenn möglich, gehen die Menschen mit Behinderung einer entsprechenden Arbeit nach. Oft gibt es in der Nähe zu den Heimen Werkstätten zur Eingliederung in das Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation), in denen die Heimbewohner arbeiten können.

Zusätzlich gibt es zahlreiche andere Beschäftigungs- und Arbeitstherapieangebote.
In den hauseigenen Küchen wird für das leibliche Wohl der Bewohner gesorgt und auf individuelle Wünsche eingegangen. Je nach Mobilität wird das Essen entweder im Zimmer oder zusammen mit den anderen im Speisesaal eingenommen.

Die Kosten einer vollstationären Pflege werden nur zum Teil von den Pflegeversicherungen übernommen. Alle Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung müssen vom Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen bezahlt oder von den Sozialhilfeträgern übernommen werden.

 

nl 13.07.2016


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Das Glossar wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Die hier aufgeführten Informationen können einen ärztlichen Rat nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

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