Hausarzt/Hausärztin

Hausarzt/Hausärztin

Der Hausarzt/die Hausärztin ist üblicherweise die erste ärztliche Anlaufstelle, die bei Gesundheitsfragen oder -problemen aufgesucht wird. Vom Hausarzt wird üblicherweise die Entscheidung für die notwendige Überweisung zu Fachärzten oder auch speziellen Therapien oder einen Aufenthalt zur Behandlung im Krankenhaus getroffen. Im Rahmen des „Hausarztmodells“ ist dies zwingend vorgesehen.
Hausärzte/Hausärztinnen sind niedergelassene Ärzte, oder bei einem niedergelassenen Arzt oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellte Ärzte.

Die meisten Hausärzte sind Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin oder hausärztlich niedergelassene Fachärzte für Innere Medizin. Vereinzelt sind auch noch praktische Ärzte als Hausärzte tätig, Ärzte ohne Facharztanerkennung.
Hausarzt für Kinder und Jugendliche Patienten ist im deutschen Gesundheitssystem der Facharzt/die Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, der frühere Kinderarzt.

Für den Hausarzt gilt, wie für jeden niedergelassenen Arzt und jede niedergelassene Ärztin die berufsrechtliche Verpflichtung, gegebenenfalls, z.B. bei schwereren Krankheiten, notwendige Hausbesuche durchzuführen. Um die ärztliche Versorgung auch außerhalb der Sprechstunden sicherzustellen, organisieren niedergelassene Ärzte in der Regel einen ärztlichen Notdienst.

Das Hausarztverhältnis ist auf eine langandauernde Arzt-Patienten-Beziehung angelegt. Dadurch soll ein Vertrauensverhältnis entstehen, so daß der Arzt/die Ärztin im Idealfall die Lebens- und Krankengeschichte des betreuten Patienten über die Jahre kennt. Durch eine gewisse Kenntnis der persönlichen Situation und das Vertrauen der Patienten können Hausärzte mitunter auch bei psychischen Problemen oder Konflikten einen besseren Zugang zum Patienten haben als mancher Spezialist. Man spricht hier auch vom Familienarzt.

vh/07.07.2016

 


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