Tierarzt

„Die/der Tierärztin/Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken. Der tierärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Die/der Tierärztin/Tierarzt ist der berufene Schützer der Tiere.“

 

Quelle: Bundestierärzteordnung

Nach einem Studium der Veterinärmedizin gibt es für Tierärzte diverse Möglichkeiten sich zu spezialisieren. Neben dem früher - vor Allem in ländlichen Gegenden - weit verbreiteten Tierarzt für Großtiere und Nutzvieh, ist heute hauptsächlich die Spezialisierung auf Klein- und Haustiere zukunftsträchtig. Weit weniger Veterinäre beschäftigen sich mit Krankheiten von exotischen oder Zootieren, wobei die Anzahl von privaten Halter und somit auch die Nachfrage nach dieser Spezialisierung steigt.

 

s. auch Suchergebnisliste "Tierheilkunde/Veterinärmedizin"


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