Heilpraktiker

Der Beruf des Heilpraktikers ist eine geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach den Richtlinien des Heilpraktikergesetzes dazu befugt sind, heilkundliche Behandlungen auszuführen, ohne eine Zulassung als Arzt zu besitzen. Heilpraktikeranwärter müssen eine theoretische, schriftliche Prüfung ablegen. Haben sie diese bestanden, folgt eine praktische, mündliche Prüfung vor einem Amtsarzt. Dabei wird überprüft, ob der Proband "eine Gefahr für die Volksgesundheit" darstellt. Nach bestandener Prüfung kann jeder Heilpraktiker eine eigene Praxis eröffnen. Dabei gibt es viele Spezialisierungen, die ein Heilpraktiker anbieten kann, um sich von Mitbewerbern abzuheben. Gängige Spezialisierungen sind z. B., Homöopathie, Bachblütentherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Shiatsu, Neuraltherapie, Schröpfen und vieles mehr. An den Heilpraktikerschulen werden auch Teilausbildungsgebiete angeboten. So gibt es beispielsweise auch Heilpraktiker für Psychotherapie oder Tierheilpraktiker.

 

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