Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin erforscht die geistigen und körperlichen Reaktionen des Menschen auf Arbeit und Arbeitsumwelt mit modernen, naturwissenschaftlich fundierten Methoden. In Forschung, Lehre und Praxis beschäftigt sich das Fachgebiet der Arbeitsmedizin mit den Auswirkungen der Arbeit und der Arbeitsbedingungen auf den Menschen. Die Wechselwirkungen aus Anforderungen, Bedingungen und Organisation der Arbeit und  dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit, sowie seinen Krankheiten, werden dabei untersucht und begutachtet. Auf dieser Basis wird eine Bewertung vorgenommen, die die Grundlage für eine positive Beeinflussung dieser Wechselwirkungen  bildet.

Arbeitsplatzgestaltung, Integration chronisch kranker oder behinderter Arbeitnehmer, Unfallverhütung und versicherungsrechtliche- oder medizinische Themen werden von der Arbeitsmedizin ebenso umfasst, wie die Sozialmedizin oder arbeits- und organisationspsychologische Themen.
Die Arbeitsmedizin ist eine hauptsächlich beratende, vorsorgende Medizin. Sie erfüllt in der Regel keine heilenden Aufgaben, da die betreute Zielgruppe der Arbeitnehmer in der Regel nicht krank ist. Gesundheitsförderung und Wiedereingliederung sind Hauptthemen.

Oberste Ziele sind zum einen die Förderung und Aufrechterhaltung des geistigen, sozialen und körperlichen Wohlbefindens des Arbeitnehmers in seinem Beruf und die Vermittlung einer Tätigkeit, die den geistigen und körperlichen Fähigkeiten entspricht. Zum anderen der Arbeitsschutz, also der Schutz des Arbeitnehmers vor gesundheitsschädigenden Gefahren durch seine Tätigkeit und die möglichst frühzeitige Erkennung und sachkundige Beratung berufsbedingter Erkrankungen.

Der Facharzt für Arbeitsmedizin ist tätig als Betriebsarzt oder Gewerbearzt.

siehe auch "Ärzte Humanmedizin/Arbeitsmedizin"

vh/26.08.2016

 

 


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Das Glossar wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Die hier aufgeführten Informationen können einen ärztlichen Rat nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

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